Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist angekündigt, aber noch nicht final entschieden und noch kein Gesetz. Hier steht, was bekannt ist, was offen ist und wie du prüfst, ob deine bestehende Vorsorge als Nachweis reichen könnte.
| Punkt | Stand Oktober 2026 |
|---|---|
| Inkrafttreten | Datum noch nicht beschlossen, im Gespräch ist der 01.01.2027. Ein Gesetzespaket soll bis Ende 2026 durch den Bundestag, mit Übergangsfristen für den Nachweis privater Vorsorge. |
| Wer betroffen wäre | Alle Selbstständigen, die nicht bereits über ein Pflichtsystem abgesichert sind. Die Kommission empfiehlt eine Erwerbstätigenversicherung, die alle einbezieht. |
| Neugründer | Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Opt-out. Diskutiert wird eine Gründerverschonung: erste Jahre beitragsfrei oder mit halbem Beitrag. |
| Wer schon selbstständig ist | Würde einbezogen, könnte aber voraussetzungslos herausoptieren. Eine Erklärung soll genügen. |
| Ausnahmen | Kammerpflichtige Freiberufler mit Versorgungswerk (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten), Landwirte, Beamte. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken sind heute schon pflichtversichert und können sich nach 216 Monaten befreien lassen, ob das so bleibt, ist offen. |
| Höhe | 18,6 % vom Gewinn, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 € im Monat, der Höchstbeitrag liegt damit bei rund 1.572 € im Monat). Zum Vergleich der Regelbeitrag 2026 von 735,63 € im Monat. In den ersten drei Jahren ist ein halber Beitrag im Gespräch. |
| Private Alternativen | In früheren Eckpunkten des Arbeitsministeriums war die Basisrente (Rürup) als Opt-out-Produkt vorgesehen, weil sie insolvenzgeschützt ist, nicht kündbar und nur eine lebenslange Rente auszahlt. Die Kommission spricht von einem Sicherungsziel von 1.000 bis 1.300 € im Monat. Welche Produkte am Ende als gleichwertig anerkannt werden, ist nicht entschieden. |
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche 06.10.2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt.
Nach dem bisherigen Stand könntest du herausoptieren. Das heißt aber nicht, dass du nichts tun musst. Wer herausoptiert, muss seine Altersvorsorge selbst organisieren, und die Diskussion um Nachweispflichten ist nicht vom Tisch. Wer heute eine Vorsorge hat, die den bisher bekannten Kriterien entspricht (lebenslange Rente, Insolvenzschutz, keine Kapitalentnahme), hat gute Karten. Verbindlich sagen kann das heute aber niemand.
Für dich kann es eng werden. Neugründer ab Stichtag sollen ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei 18,6 % vom Gewinn ist das ein spürbarer Posten. Wer vor dem Stichtag gründet und die Vorsorge sauber aufsetzt, hat voraussichtlich mehr Wahlfreiheit.
Nach dem bisherigen Stand wärst du von der Pflicht ausgenommen. Deine Lücke bleibt trotzdem, weil Versorgungswerke selten den Lebensstandard abdecken und die Rente voll versteuert wird.
Du bist heute schon pflichtversichert und kannst dich nach 18 Jahren befreien lassen. Was die Reform daran ändert, ist offen. Was du jetzt schon tun kannst, steht auf der Seite für Handwerker.
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